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AGB

Präambel

Dublin IT (Auftragnehmerin) bietet das Produkt getBUTIK (KMU Software) an, welches eine Internet-basierte Software-Lösung für kleine und mittlere Unternehmen ist. Sie dient der Bewirtschaftung einer Geschäfts-Datenbank. Der Funktionsumfang der Shopsoftware wird gemäss dem von dem Kunden angeforderten Paket zusammengestellt. Die Software-Lösung mit entsprechendem Funktionsumfang sowie die durch die Auftragnehmerin erstellte und bewirtschaftete Datenbank wird in der Folge in seiner Gesamtheit als „KMU Software“ bezeichnet.



Software Initialisierung

Erstellung und Bewirtschaftung

Die Auftragnehmerin übernimmt Erstellung und Bewirtschaftung für die im Vertrag vereinbarte KMU Software.


Nutzung der Software-Lösung

Die Bestellerin erhält das ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht der KMU Software für die Dauer des Vertrages. Die Nutzung derKMU Applikation durch die Bestellerin erfolgt ausschliesslich über das Internet. Der Bestellerin werden die Zugangsdaten für einen autorisierten Zugriff zur Verfügung gestellt.


Webshop

Dem getBUTIK Kunden stehen kostenfreie Templates für einen Webshop zur Verfügung. Im Falle einer Verwendung eines solchen Templates, platziert getBUTIK im Footer sein Logo welches auf www.getbutik.com verlinkt. Gegen eine Gebühr von CHF 1000 kann das Logo entfernt werden.


Passwortgeschützter Zugang

Der Bestellerin wird – nach erfolgter Migration sämtlicher Daten - ein passwortgeschützter Zugang zur Nutzung der KMU Software zur Verfügung gestellt.


Daten vor Migration

Die Bestellerin hat die Pflicht, ihre Daten und Informationen vor der Übergabe an die Auftragnehmerin zur Importierung in die KMU Software, auf Viren und andere schädliche Inhalte zu prüfen. Sie tut dies mit Programmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.


Abnahmeprotokoll

Die KMU Software wird in der Folge durch die Bestellerin und die Auftragnehmerin getestet. Mängel und Funktionsprobleme werden durch die Auftragnehmerin sofort behoben. Nach der Behebung solcher Mängel, spätestens jedoch 4 Wochen nach Bereitstellung der KMU Software gemäss Ziffer 3 wird von den Parteien ein Abnahmeprotokoll erstellt, in welchem die Mängel und Funktionsprobleme der KMU Software aufzuführen sind.

Nach Beseitigung der im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel und Funktionsprobleme gilt die KMU Software als durch die Bestellerin abgenommen. Nach Abnahme der KMU Software durch die Bestellerin wird von der Auftragnehmerin die Bewirtschaftung der KMU Software („Software-Hosting“) übernommen.



Bewirtschaftung der KMU Software

Hosting

Die Auftragnehmerin übernimmt beim Software-Hosting die Konfiguration und Wartung der KMU Software. Anpassungen und Erweiterungen der KMU Software werden auf Wunsch und nach Absprache mit der Bestellerin separat offeriert, nach Zusage durchgeführt und in Rechnung gestellt.


Backup

Die Daten der Bestellerin werden von der Auftraggeberin in regelmässigen Abständen gesichert, um sie im Falle eines Datenverlustes wiederherstellen zu können.


Support

Die Auftragnehmerin gewährleistet der Bestellerin Unterstützung bei technischen Problemen. Diese beschränkt sich auf die applikationsseitigen Probleme und auf die im Leistungsumfang der Auftragnehmerin enthaltenen Leistungen. Support-Leistungen sind inklusive.



Vergütung

Bereitstellung

Die Bereitstellung der KMU Software (inklusive Datenmigration) sowie die Behebung anfänglicher Mängel und Funktionsprobleme (gemäss Ziffer 2.1. –4.) wird auf Stundenbasis gemäss Ziffer 4.2. b. abgegolten. Kosten für die benötigte Hardware werden separat verrechnet. Eine Anzahlung von 50% der Initialkosten wird bei Projektbeginn geschuldet.


Software-Hosting

Monatliche Gebühren

Für das Software-Hosting werden zum Zeitpunkt der operativen Inbetriebnahme von getBUTIK monatliche Gebühren in der Höhe der vertraglich vereinbarten Lizenzkosten fällig.

Die erstmalige Zahlung dieser Gebühren erfolgt gemäss Vereinbarung zwischen der Bestellerin und der Auftragnehmerin per dem Monat der Aktivierung. Darauf hin werden die monatlichen Gebühren jeweils am Anfang eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage. Die Parteien behalten es sich vor, andere Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren.

Kann die Online-Schaltung der KMU Software durch nachweisliches Verschulden der Bestellerin nicht innert 3 Monaten vollzogen werden, verliert dieser Vertrag an Gültigkeit und die Anzahlung verfällt.

Sofern die Bestellerin die monatlichen Gebühren nach erstmaliger Mahnung (auch in elektronischer Form möglich) nicht begleicht, kann deren Zugang zur KMU Software von der Auftragmehmerin gesperrt werden. Für die Reaktivierung des Zugangs kann die Auftragnehmerin eine Gebühr verlangen.

Anpassungen und Erweiterungen der KMU Software

Anpassungen und Erweiterungen der KMU Software auf Wunsch der Bestellerin werden nach Absprache mit der Auftraggeberin durchgeführt und in Rechnung gestellt. Hierfür gilt für sämtliche von der Auftragnehmerin gewünschte Auftragsarbeit ein Stundenansatz von CHF 140.- und ein Stundenansatz von CHF 180.- bei Entwicklungsarbeiten.

Support / Hotline

Arbeiten, die von der Auftraggeberin aufgrund von Support-Anfragen geleistet wurden, werden nicht in Rechnung gestellt, sofern die Ursachen dafür durch die Auftragnehmerin verschuldet sind. In allen anderen Fällen wird für die von der Auftragnehmerin geleistete Support-Arbeit ein Stundenansatz vonCHF 140.- verrechnet. Support per Telefon und E-Mail ist kostenlos.



Gewährleistung

Zugang

Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die von ihr angebotenen Dienste während der gesamten Laufzeit des Vertrages in Anspruch genommen werden können. Sie kann jedoch keinen jederzeitigen unterbruchsfreien Zugang zum Intenet und somit zur KMU Software gewährleisten .


Unterbrüche ausserhalb des Einflussbereiches

Die Auftragnehmerin schuldet ein Bemühen, die von der Bestellerin gespeicherten Daten über das Internet jederzeit zugänglich zu machen. Sie bemüht sich dabei um eine möglichst uneingeschränkte Erreichbarkeit der KMU Software, kann aber Unterbrüche aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, nicht ausschliessen.


Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich und beigezogene Drittfirmen zur Geheimhaltung aller vertraulicher Informationen und Daten der Bestellerin, die ihr bei der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zugänglich gemacht werden. Ausgenommen sind Fälle die unter Ziffer 7. 2. fallen.



Übertragung der Besorgung auf einen Dritten

Die Auftragnehmerin kann nach Absprache mit der Bestellerin Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten oder Obliegenheiten betrauen.



Betriebsunterbrüche / Wartung / Sperrung

Betriebsunterbrüche / Wartung

Die Auftragnehmerin informiert die Bestellerin innert 48 Stunden über Betriebsunterbrüche und damit Unterbrüche in der Verfügbarkeit der KMU Software, die zur Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien oder dergleichen notwendig sind. Sie bemüht sich diese Unterbrüche möglichst kurz zu halten und nach Möglichkeit nicht während Betriebszeiten durchzuführen.


Sperrung

Die Auftragnehmerin darf bei einem begründeten Verdacht auf rechtswidrige Daten und/oder rechtswidriges Verhalten der Bestellerin, sowie Nutzung der KMU Software oder Teile der KMU Software für ethisch bedenkliche und kriminelle Handlungen und/oder zur Schädigung Dritter, die Zugänge der Bestellerin auf die Software sperren. Ein begründeter Verdacht besteht insbesondere, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte die Auftragnehmerin davon in Kenntnis setzen.



Kündigung

Kündigung jederzeit

Die Kündigung dieses Vertrages und damit der Nutzung der KMU Software durch die Bestellerin kann von beiden Parteien immer per Ende Monat erfolgen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Im Falle der Kündigung durch die Bestellerin wird eine teilweise Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühren ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin behält sich insbesondere dann das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, wenn die Bestellerin gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstösst.


Vertragsauflösung

Im Falle einer Vertragsauflösung werden der Bestellerin sämtliche in der Software vorhandenen Daten sowie sämtliche Backups, jedoch keine Codes, herausgegeben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, weder Kopien der Daten der Bestellerin zu behalten noch diese in irgendeiner Art und Weise für Ihre eigenen Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fälle, die unter Ziffer 7. 2. fallen.



Haftung

Haftungsausschuss

Die Haftung der Auftragnehmerin für Schäden, welche der Bestellerin aufgrund der Leistungen der Auftragnehmerin bzw. der Nutzung der KMU Software entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.


Schäden aufgrund Betriebsunterbrechung

Die Auftragnehmerin haftet weder für direkte noch für indirekte Schäden, welche durch Betriebsunterbrechungen (oder Unterbruch des Zugangs zum Internet), z. B. aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, unsachgemässen Vorgehen der Bestellerin, höhere Gewalt oder dergleichen mehr, entstehen. Ebensowenig haftet sie für dadurch entstehenden Datenverlust der Bestellerin.


Angriffe

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Störungen, Datenverluste und abgeänderte Inhalte, welche trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen durch Viren, Würmer, Hacker-Angriffe etc. entstehen.


Bestellerin

Die Bestellerin haftet für sämtliche unter Ihrem Benutzerkonto hochgeladenen Daten, insbesondere, falls Sie damit Inhaberrechte, Gesetze etc. verletzt.



Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Bestellerin und der Auftragnehmerin sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Auftragnehmerin zuständig.
Es gelangt schweizerisches Recht zur Anwendung.


Geltungsbereich

Bei Abschluss eines Vertrages und dem damit einhergehenden Eingehen einer Kundenbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und der Bestellerin gelten die Bedingungen wie im entsprechenden Vertrag aufgeführt. Zusätzliche Rechte und Pflichten können hinzugefügt werden und vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzen.


Zürich, 1. Juni 2015